FED-Versicherung
Richtig versichert – zufrieden im Schadenfall
Als Pächter eines Kleingartens wissen Sie selbst, wie viel Zeit, Mühe und Geld Sie in Ihre Laube investiert haben. Umso schlimmer, dass manchmal in Minuten alles verloren sein kann. Denn zunehmend sind auch die Besitzer von Gartenlauben von Einbruch- und Feuerschäden betroffen. Oftmals ist ein bewusst gelegter Brand die unmittelbare Folge eines Einbruchs, nur weil die Täter Spuren verwischen wollen. Und mit einem sogenannten Jahrhundert-Unwetter mit schweren Stürmen und Hagelschlag müssen wir mittlerweile auch bei uns regelmäßig rechnen. Umso wichtiger ist es, sich mit einer Anmeldung zur FED-Versicherung vor den finanziellen Folgen der Schäden zu schützen. Zum versicherten Inhalt gehören die Einrichtungs- und Haushaltsgegenstände, wie sie üblicherweise in einer Gartenlaube vorhanden sind, die Gartenmöbel und natürlich die zur Bewirtschaftung des Gartens dienenden Gartengeräte. Verschiedene Gegenstände sind nur bis zu einem festgelegten Höchstbetrag geschützt und solche, die Sie üblicherweise nicht im Gartenhaus haben sollten, sind vom Versicherungsschutz ganz ausgeschlossen. Versicherungsschutz besteht gegen Schäden durch Feuer (auch Explosion), Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl; auch Schäden, die bei einem Einbruchversuch entstehen, gelten mitversichert.
Kein Abzug für Alter und Abnutzung
Wenn Sie von einem versicherten Schaden betroffen sind, ersetzt Ihnen die FED-Versicherung den Neubauwert des zerstörten Gebäudes bzw. den Wiederbeschaffungspreis in gleicher Art und Güte. Es wird kein Abzug gemacht wegen Alter oder Abnutzung. Wertverbessernde Maßnahmen werden allerdings nicht entschädigt. Für beschädigte Sachen, die repariert werden können, werden Ihnen die Reparaturkosten erstattet, für in Eigenleistung durchgeführte Reparaturen erhalten Sie die Materialkosten und eine angemessene Vergütung Ihrer Arbeitszeit. Notwendige Aufräumungs-, Abbruch- und Entsorgungskosten werden bis max. 15 Prozent der angemeldeten Versicherungssumme zusätzlich zu dieser erstattet. Damit Sie nach einem eventuellen Schadenereignis Ihren Schaden auch in der beschriebenen Weise ersetzt bekommen, ist Voraussetzung, in ausreichender Höhe versichert zu sein.
Was bedeutet Unterversicherung?
Eine Unterversicherung liegt immer dann vor, wenn die vorhandenen Werte zur Zeit des Schadenfalles höher sind als die angemeldete Versicherungssumme. Dies hat zur Folge, dass die Entschädigung im Verhältnis Versicherungssumme zu Versicherungswert gekürzt wird. Ermitteln Sie Ihre vorhandenen Werte daher gewissenhaft und beachten Sie folgende Punkte.
- Stellen Sie die richtige Versicherungssumme fest durch eine Zusammenstellung Ihrer vorhandenen Sachen mit den Preisen, die beim Bau bzw. Kauf gleichartiger Sachen in neuwertigem Zustand zu zahlen sind.
- Verwenden Sie die Wertermittlungstabelle auf der Rückseite des Merkblatts zur FED-Versicherung.
- Berechnen Sie den Wert Ihrer Gebäude anhand der ebenfalls auf der Rückseite des Merkblatts dargestellten Mittelwerte (siehe auch Tabelle).
- Beachten Sie, dass eine im Rahmen einer Gartenablösung erfolgte Wertermittlung den Zeitwert der Gartenlaube unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung darstellt. Dieser Zeitwert ist kein Versicherungswert.
- Nur wenn Sie Ihre notwendige Versicherungssumme ermitteln, und auch regelmäßig aktualisieren (Neuanschaffungen, Preissteigerungen), kann ein Schaden zu Ihrer Zufriedenheit reguliert werden.
Schadenfall – was tun?
Sind Sie von einem versicherten Schaden betroffen, ist es wichtig, dass Sie den Schaden unverzüglich, spätestens aber drei Monate nach Eintritt des Schadens über die Vorstandschaft Ihres Vereins melden. Dort erhalten Sie auch das Schadenformular. Melden Sie den Schaden bitte auch dann sofort, wenn die Wiederbeschaffung zerstörter Gegenstände oder notwendige Reparaturen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Ist eine Straftat gegeben oder wird eine solche vermutet (Einbruch, versuchter Einbruch, Brandstiftung), müssen Sie zwingend auch Anzeige bei der Polizei erstatten und die sogenannte Tagebuchnummer mit der entsprechenden Dienststelle im Schadenformular vermerken.
Anmeldungen und Änderungen
Anmeldungen oder Änderungen zur FED-Versicherung erfolgen über die Vorstandschaft Ihres Vereines. Dort erhalten Sie auch das verschiedentlich erwähnte Merkblatt.
Helmut Bofinger,
AXA-Generalvertretung Gruber & Bofinger
Mittelwerte von Gartenlauben zur Ermittlung
des Gebäudewertes (Stand 01/2017) Mittelwert pro qm
01
Gartenlaube
einwandige Holzbauweise 250 EURO
Ausführung: 1 Tür, 1 Fenster mit Einfachverglasung,
keine Zwischenwände/-decken.
02
Gartenlaube
einwandige Holzbauweise 360 EURO
Ausführung: mehrere Türen/Fenster mit Einfachverglasung, mit Zwischenwänden/-decken.
03
Gartenlaube
doppelwandige Holzbauweise 480 EURO Ausführung wie 2.
04
Gartenlaube
Steinbauweise 600 EURO Ausführung wie 2.
05
Freisitz
Überdachter Freisitz 225 EURO
06
Pergola
Pergola (nicht überdacht bzw. natürlich begrünt) 150 EURO